Zitierungen von § 10 Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 WeinG Zweck (vom 28.10.2023)
... ist. (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz, mit Ausnahme der §§ 4 bis 12 und der §§ 29 und 30 sowie der auf Grund der vorstehend genannten Vorschriften ...
§ 11 WeinG Destillation (vom 20.12.2012)
... werden und ist bis zum 15. Dezember des auf die Ernte folgenden Jahres zu destillieren. § 10 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Die Destillation ist der zuständigen Behörde ... Dezember des auf die Erzeugung folgenden Jahres zu destillieren. Absatz 1 Satz 3 bis 7 und § 10 Absatz 5 Satz 3 gelten ...
§ 12 WeinG Ermächtigungen (vom 15.10.2014)
... oder Jungweinmengen in Weinmengen, 3. die Weinerzeugung im Sinne des § 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 Satz 1 oder 2, 4. das Abgeben an andere, das Verwenden und ... das Abgeben an andere, das Verwenden und das Verwerten von Übermengen im Sinne des § 10 Abs. 2, 5. das Abgeben an andere, das Verwenden oder das Verwerten des Teiles der ... Abgeben an andere, das Verwenden oder das Verwerten des Teiles der Mischung im Sinne des § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 2, der an andere abgegeben, verwendet oder verwertet werden darf, und ... werden darf, und 6. die Durchführung der Destillation im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 und § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2. (2) Das ... in einzelnen Jahren bis zum 31. März des auf die Ernte folgenden Jahres abweichend von § 10 Absatz 1 und 5 und § 11 Absatz 1 und 4 den jeweils dort genannten Wert auf bis zu 50 vom ... als Weintrauben oder Traubenmost abzuliefern haben, als ein Betrieb im Sinne der §§ 9 bis 11 sowie des Absatzes 1 und der Nummern 1 bis 3 gelten und haben dabei vorzuschreiben, dass ... näheren Voraussetzungen und das Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften der §§ 9 bis 11 regeln, insbesondere das Verfahren zur Feststellung der Mengen, die an andere abgegeben, ... sie in der Rechtsverordnung zulassen, dass abweichend von § 9 Abs. 1 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Satz 1 die in Absatz 3 Nr. 4 genannten Erzeugerzusammenschlüsse Übermengen zur ... Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln, um die Einhaltung der Vorschriften der §§ 9 bis 11 zu ...
§ 56 WeinG Übergangsregelungen (vom 28.10.2023)
... den bis zum 31. August 1994 geltenden Rechtsvorschriften. (3) Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 1 Satz 1 darf bis zum 31. August 1995 eine den Gesamthektarertrag ... zum 31. Dezember 1994 geernteten Weintrauben genehmigen können. (4) Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 darf eine den dort genannten Wert übersteigende Menge, die aus vor 2000 geernteten ... Weingesetz vom 25. Juli 1930 und seine Ausführungsverordnung gelten für die in seinem § 10 Abs. 1 bezeichneten Getränke und die daraus hergestellten schäumenden Getränke, bis sie ...
§ 57 WeinG Fortbestehen anderer Vorschriften (vom 27.01.2021)
...  1. § 3 Abs. 3 und 4, § 4 Abs. 2, die §§ 5 bis 7, § 9 Abs. 5, § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, 4 Satz 2 und 3, Abs. 7, 8 Satz 1, Abs. 11, 13 und 14 , § 11 Abs. 2 und 5, § 14 Abs. 1, 2 und 4, § 15 Abs. 1 bis 3 und 5, § 17, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Wein-Überwachungsverordnung
neugefasst durch B. v. 14.05.2002 BGBl. I S. 1624; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
§ 16 WeinÜV Buchführung, Ermächtigungen (zu § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 6 und 8 i.V.m. § 54 Abs. 1 des Weingesetzes)
... dieser Verordnung zu führenden Bücher hinaus Buch über die nach den §§ 9 bis 11 des Weingesetzes an andere abgegebenen, verwendeten, verwerteten oder destillierten ...
§ 20 WeinÜV Begleitpapier, Hektarertrag (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 des Weingesetzes) (vom 14.12.2010)
... abgibt, hat in dem Begleitpapier zu bestätigen, dass die Vorschriften der §§ 9 bis 12 des Weingesetzes eingehalten sind. (2) Wer Grundwein im Sinne des § 2 ...
§ 31 WeinÜV Ermächtigungen (zu § 33 Nr. 2 bis 4 i.V.m. § 54 Abs. 1 des Weingesetzes)
... über den Hektarertrag, die Übermenge oder die Destillation nach den §§ 9 bis 11 des Weingesetzes zu machen haben, soweit dies erforderlich ist, besonderen Gegebenheiten ...

Weinverordnung
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
§ 39a WeinV Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu § 22c Absatz 8 Nummer 3, den §§ 22d und 24 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Weingesetzes) (vom 08.05.2021)
... übersteigt in einem Betrieb die Erntemenge den Gesamthektarertrag, gelten die §§ 10 und 11 des Weingesetzes entsprechend; 2. der natürliche Alkoholgehalt des Weines ... übersteigt in einem Betrieb die Erntemenge den Gesamthektarertrag, gelten die §§ 10 und 11 des Weingesetzes entsprechend; 2. der natürliche Alkoholgehalt des Weines ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 5. WeinGÄndG
... Die Vorschriften über Grundwein gelten auch für Traubensaft." 13. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 wird jeweils ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1136
Artikel 1 6. WeinGÄndG
... herabgestuft worden ist, festgesetzten Hektarertrag entspricht." 3. Dem § 10 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Übersteigt in einem Betrieb der ... Dezember des auf die Erzeugung folgenden Jahres zu destillieren. Absatz 1 Satz 3 bis 7 und § 10 Absatz 5 Satz 3 gelten entsprechend." 5. § 12 wird wie folgt ... ersetzt. b) In Absatz 3 werden aa) in Nummer 2 die Angabe „§ 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1" durch die Angabe „§ 10 Absatz 1 und 5 und § 11 ... 2 die Angabe „§ 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1" durch die Angabe „§ 10 Absatz 1 und 5 und § 11 Absatz 1 und 4" ersetzt und bb) in Nummer 5 nach ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2592
Artikel 1 7. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... in einem der in § 3 Absatz 1 genannten Anbaugebiete" ersetzt. 9. § 10 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... übersteigt in einem Betrieb die Erntemenge den Gesamthektarertrag, gelten die §§ 10 und 11 des Weingesetzes entsprechend; 2. der natürliche Alkoholgehalt des Weines ... übersteigt in einem Betrieb die Erntemenge den Gesamthektarertrag, gelten die §§ 10 und 11 des Weingesetzes entsprechend; 2. der natürliche Alkoholgehalt des Weines ...


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