interne Verweise§ 44 WeinG Erhebung der Abgabe (vom 04.07.2017) ... Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Abgabe nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist die in der Weinbaukartei als bestockt gekennzeichnete Fläche. Im Übrigen ... die erforderlichen Vorschriften über die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabe nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie über das Verfahren bei ihrer Erhebung, die Überwachung ihrer Entrichtung und ihre ... werden. (2) Die Erhebung, Festsetzung und Beitreibung der Abgabe nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 ist Aufgabe des Deutschen Weinfonds. Das Bundesministerium für Ernährung und ...
Zitat in folgenden NormenWeinfonds-Verordnung (WeinfondsV)
V. v. 30.05.2008 BGBl. I S. 962; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
§ 1 WeinfondsV Erhebung der Abgabe (zu § 44 Abs. 2 des Weingesetzes) (vom 01.04.2012) ... Die Abgabeschuld für die Abgabe nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Weingesetzes (Abgabe) entsteht vorbehaltlich des Absatzes 6 ... 3 bis 5 gelten entsprechend. (7) Der Abzug von der Abgabeschuld nach § 43 Abs. 3 des Weingesetzes erfolgt bei der Erteilung des ersten Abgabebescheides eines Kalenderjahres ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 753; 2008 S. 27
Artikel 3 3. WeinGÄndG Weitere Änderungen des Weingesetzes ... des Weinhandels, davon mindestens 1 Vertreter des Ausfuhrhandels,". 4. § 43 wird wie folgt gefasst: § 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds ... Ausfuhrhandels,". 4. § 43 wird wie folgt gefasst: § 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds (1) Zur Beschaffung der für die ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und 2 wird die Angabe § 43 Nr. 1" durch die Angabe § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. b) In ... In Absatz 1 Satz 1 und 2 wird die Angabe § 43 Nr. 1" durch die Angabe § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe § ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe § 43 Nr. 2" durch die Angabe § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2" ersetzt. ... b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe § 43 Nr. 2" durch die Angabe § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2" ersetzt. 6. In § 46 Satz 1 wird die Angabe ... 1 Nr. 2 und Satz 2" ersetzt. 6. In § 46 Satz 1 wird die Angabe § 43 " durch die Angabe § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. 7. Dem § ... 6. In § 46 Satz 1 wird die Angabe § 43" durch die Angabe § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. 7. Dem § 56 wird folgender Absatz 11 ... Traubenmost oder Wein hergestellt sind, für deren Übernahme eine Abgabe nach § 43 Nr. 2 in der bis zum Tag des Inkrafttretens des Artikels 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 5. WeinGÄndG ... der zur Führung der Weinbaukartei zuständigen Stelle zur Erhebung der Abgabe nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 an die dafür zuständigen Stellen übermittelt ... an die dafür zuständigen Stellen übermittelt werden." 32. In § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a wird das Wort „Tafelwein" durch das Wort ...
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 29.06.2009 BGBl. I S. 1659
Artikel 2 LFGBuaÄndG Änderung des Weingesetzes ... wie folgt geändert: 1. In § 31 Abs. 7 wird die Angabe „sowie § 43 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „, § 43 Abs. 1 bis 4 sowie § 49 Abs. 1 bis ... Abs. 7 wird die Angabe „sowie § 43 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „, § 43 Abs. 1 bis 4 sowie § 49 Abs. 1 bis 3" ersetzt. 2. In § 33 wird nach ...
Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.06.2017 BGBl. I S. 1942
Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2592
Zitate in aufgehobenen TitelnWeinfonds-Verordnung
Artikel 3 V. v. 09.05.1995 BGBl. I S. 630, 666; aufgehoben durch § 6 V. v. 30.05.2008 BGBl. I S. 962
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