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§ 4 - Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz (AgrarAbsFDG)

§ 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zur Durchführung von in § 1 genannten Rechtsakten erforderlich ist, Vorschriften zu erlassen

1.
über das Verfahren zur Gewährung der Förderungen, insbesondere hinsichtlich einzuhaltender Fristen und der Benutzung von Mustern und Vordrucken,

2.
über die Pflicht zu Sicherheitsleistungen für Fördermittel sowie über Art, Höhe und Verfahren bei Sicherheiten, insbesondere über Gestellung, Verwaltung, Freigabe und Verfall,

3.
über die Überwachung der Einhaltung der Regelungen im Sinne des § 1 sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen; § 16 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen ist entsprechend anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 4 AgrarAbsFDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 405 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 206 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 AgrarAbsFDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AgrarAbsFDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarAbsFDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AgrarAbsFDG Bußgeldvorschriften
... oder nicht rechtzeitig erteilt oder 3. einer Rechtsverordnung nach § 4 Nr. 2 oder 3 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 206 9. ZustAnpV Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz
...  In § 4 erster Halbsatz des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 405 10. ZustAnpV Änderung des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes
...  In § 4 des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2688), das ...