Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 6 - Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz (AgrarAbsFDG)

§ 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Anzeige