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Zitierungen von § 2a FPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a FPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 FPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 18.08.2017)
... 6 Satz 1 Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, 8a. entgegen § 2a Satz 1 oder Satz 2 eine dort genannte Unterlage nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt oder nicht oder nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher, güterkraftverkehrsrechtlicher und zulassungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1395
Artikel 1 FahrPersRuaÄndV
...  bb) Nummer 8a wird wie folgt gefasst: „8a. entgegen § 2a Satz 1 oder Satz 2 eine dort genannte Unterlage nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt ...

Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 54
Artikel 1 2. FPersRÄndV Änderung der Fahrpersonalverordnung
... Verschlüsselungsverfahren anzuwenden." 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Aufbewahrung von Kontrollunterlagen Der ... 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Aufbewahrung von Kontrollunterlagen Der Unternehmer bewahrt die ihm oder seinen ... der neuen Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt: „8a. entgegen § 2a Unterlagen nicht oder nicht ein Jahr aufbewahrt oder nicht zur Verfügung stellt,". ...