Zitierungen von § 4 Allgemeines Kriegsfolgengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 AKG Umstellung von Reichsmarkansprüchen
... 14 des Umstellungsgesetzes tritt hinsichtlich der in §§ 4 bis 15 und 19 bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer ...
§ 25 AKG Anspruchsschuldner
... In den Fällen der §§ 4 bis 24 ist Anspruchsschuldner der Bund. (2) Handelt es sich 1.  ...
§ 28 AKG Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
... Die in §§ 4 , 5, 9, 10, 11, 12 Nr. 2 und § 19 Abs. 2 bezeichneten Ansprüche können nur innerhalb ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Rechtsträger-Abwicklungsgesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1065; zuletzt geändert durch Artikel 215 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 7 RTrAbwG Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung von ehemaligem Reichsvermögen
... § 4 Abs. 2 Nr. 2 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (Bundesgesetzblatt I S. ... Für Ansprüche eines öffentlichen Rechtsträgers (§ 1) im Sinne des § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes beginnt die Anmeldefrist in Abweichung von dessen ...


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