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Zitierungen von § 25 Allgemeines Kriegsfolgengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 AKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 AKG Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen
... der andere Vertragsteil von dem Besitzer des Grundstücks oder dem Anspruchsschuldner (§ 25 ) die Abgabe einer Erklärung, ob an dem Vertrag festgehalten werde, so kann diese ...
§ 12 AKG Ansprüche aus Verwahrungen
... worden sind, soweit die Vermögensgegenstände bei den Anspruchsschuldnern (§ 25 ) noch vorhanden sind; 2. Ansprüche (§ 1) auf Schadensersatz, die ...
§ 19 AKG Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte
... erfolgt ist. Bei einem Beseitigungsanspruch kann der Anspruchsschuldner (§ 25 ) den Anspruchsberechtigten in Geld entschädigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die ...
§ 20 AKG Verweigerung der Herausgabe von Grundstücken
... Der Anspruchsschuldner (§ 25 ) kann, auch wenn ihm ein Recht zum Besitz nicht zusteht, die Herausgabe eines Grundstücks an ...
§ 21 AKG Beweisregel
... verlorengegangen oder unerreichbar geworden, so wird, wenn der Anspruchsschuldner (§ 25 ) erhebliche, für die Erfüllung sprechende Umstände dartut, vermutet, daß der ...
§ 22 AKG Enteignungsrecht
... genommen hat, zum Wohle der Allgemeinheit benötigt wird, kann der Anspruchsschuldner (§ 25 ) die Enteignung nach den Vorschriften des Absatzes 2 innerhalb der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 ...
§ 23 AKG Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz
... eines Teils dieses Grundstücks so verändert oder verlangt ein Anspruchsschuldner (§ 25 ) für den Fall der Herausgabe des Grundstücks von dem Eigentümer so hohe ...
§ 28 AKG Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
... wird. Einer Anmeldung innerhalb der Frist bedarf es nicht, wenn der Anspruchsschuldner (§ 25 ) nach dem 31. Juli 1945 auf die Ansprüche Teilleistungen gewährt hat. (2) ...