Zitierungen von § 7 GasNEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GasNEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GasNEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GasNEV Grundsätze der Entgeltbestimmung (vom 31.12.2019)
... Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 10 zusammenzustellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § ... die Entgelte für die Nutzung der Fernleitungsnetze abweichend von den §§ 4 bis 18 nach Maßgabe des § 19 bilden, wenn das Fernleitungsnetz zu einem ...
§ 4 GasNEV Grundsätze der Netzkostenermittlung (vom 31.12.2019)
... kalkulatorischen Abschreibungen nach § 6, der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 sowie den kalkulatorischen Steuern nach § 8 unter Abzug der kostenmindernden Erlöse und ...
§ 32 GasNEV Übergangsregelungen (vom 31.07.2021)
... gemäß § 6a. (5) Die Verzinsung des die Eigenkapitalquote im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 5 übersteigenden Anteils des Eigenkapitals erfolgt ab dem 1. Januar 2013 nach § 7 Absatz ... 7 Absatz 1 Satz 5 übersteigenden Anteils des Eigenkapitals erfolgt ab dem 1. Januar 2013 nach § 7 Absatz 7 . (6) Der Zinssatz für den die Eigenkapitalquote übersteigenden Anteil des ... Der Zinssatz für den die Eigenkapitalquote übersteigenden Anteil des Eigenkapitals nach § 7 Absatz 1 Satz 5 bestimmt sich bis zum Ende der dritten Regulierungsperiode nach § 7 Absatz 7 in der bis zum ... nach § 7 Absatz 1 Satz 5 bestimmt sich bis zum Ende der dritten Regulierungsperiode nach § 7 Absatz 7 in der bis zum 31. Juli 2021 geltenden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
Artikel 1 V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 10a ARegV Kapitalkostenaufschlag (vom 31.07.2021)
... und Herstellungskosten nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Gasnetzentgeltverordnung . (6) Für die Bestimmung der kalkulatorischen Verzinsungsbasis nach ... Baukostenzuschüsse nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung und § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Gasnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen, deren Erhalt 1. ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das ... Eigenkapitalzinssatz sind die nach § 7 Absatz 6 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 6 der Gasnetzentgeltverordnung für die jeweilige Regulierungsperiode geltenden kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze ... die Zinssätze anzusetzen, die nach § 7 Absatz 7 der Stromnetzentgeltverordnung oder nach § 7 Absatz 7 der Gasnetzentgeltverordnung für die jeweilige Regulierungsperiode gelten. Bei der Bestimmung des ... Baukostenzuschüsse nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Gasnetzentgeltverordnung ...
§ 14 ARegV Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs (vom 17.09.2016)
... 6 und 7 der Stromnetzentgeltverordnung und § 5 Abs. 2 sowie den §§ 6 und 7 der Gasnetzentgeltverordnung. (2) Die Vergleichbarkeitsrechnung nach Absatz 1 ... entfallen 25 Prozentpunkte auf unverzinsliches Fremdkapital. Es sind die nach § 7 Abs. 6 der Gasnetzentgeltverordnung und § 7 Abs. 6 der Stromnetzentgeltverordnung für ...
§ 26 ARegV Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen (vom 01.12.2021)
... 8 der Stromnetzentgeltverordnung in Verbindung mit § 6 Absatz 3 oder nach den §§ 6 bis 8 der Gasnetzentgeltverordnung in Verbindung mit § 6 Absatz 3. Grundlage ...
Anlage 2a ARegV (zu § 6) (vom 31.07.2021)
... Regulierungsperiode sind nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Gasnetzentgeltverordnung zu ermitteln, wobei die Fremd- oder Eigenkapitalquote nach § 6 Absatz 2 der ... der Bilanzwerte nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 4 der Gasnetzentgeltverordnung und dem betriebsnotwendigen Vermögen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der ... Vermögen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr anzuwenden. 4. Die Werte der erhaltenen ... Regulierungsperiode sind nach § 7 Absatz 2 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 2 Nummer 4 der Gasnetzentgeltverordnung zu ermitteln. 5. Das übrige Abzugskapital eines Jahres der jeweiligen ... des Abzugskapitals nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 5 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 5 der Gasnetzentgeltverordnung zum betriebsnotwendigen Vermögen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der ... Vermögen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr anzuwenden. 6. Das verzinsliche Fremdkapital eines ... des verzinslichen Fremdkapitals nach § 7 Absatz 1 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Satz 2 der Gasnetzentgeltverordnung zum betriebsnotwendigen Vermögen nach § 7 Absatz 1 der Stromnetzentgeltverordnung oder ... zum betriebsnotwendigen Vermögen nach § 7 Absatz 1 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr anzuwenden. 7. Die Ermittlung des betriebsnotwendigen ... Regulierungsperiode erfolgt nach § 7 Absatz 1 Satz 5 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Satz 5 der Gasnetzentgeltverordnung unter Berücksichtigung der Nummern 2 bis 6. 8. Die Aufteilung des ... Eigenkapitals erfolgt nach § 7 Absatz 3 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 3 der Gasnetzentgeltverordnung . 9. Für die Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung eines Jahres ... Eigenkapitalzinssätze nach § 7 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr sowie der Zinssatz nach § 7 Absatz 7 der ... im Basisjahr sowie der Zinssatz nach § 7 Absatz 7 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 7 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr anzuwenden. 10. Die Ermittlung der kalkulatorischen ... des Basisjahres nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Gasnetzentgeltverordnung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529
Artikel 3 EVARegV Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
... Regulierungsperiode bei der Regulierungsbehörde einzureichen." 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 ARegVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... die Zinssätze anzusetzen, die nach § 7 Absatz 7 der Stromnetzentgeltverordnung oder nach § 7 Absatz 7 der Gasnetzentgeltverordnung für die jeweilige Regulierungsperiode gelten. Bei der Bestimmung des kalkulatorischen ...
Artikel 3 ARegVuaÄndV Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
... Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 7 Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt: „Der Zinssatz für den die ... Der Zinssatz für den die Eigenkapitalquote übersteigenden Anteil des Eigenkapitals nach § 7 Absatz 1 Satz 5 bestimmt sich bis zum Ende der dritten Regulierungsperiode nach § 7 Absatz 7 in der bis zum ... nach § 7 Absatz 1 Satz 5 bestimmt sich bis zum Ende der dritten Regulierungsperiode nach § 7 Absatz 7 in der bis zum 31. Juli 2021 geltenden ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
Artikel 3 EnWVÄndV Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
... 11, 65189 Wiesbaden; auch zu beziehen über www.destatis.de. 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 5 werden die Wörter ... § 6a. (8) Die Verzinsung des die Eigenkapitalquote im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 5 übersteigenden Anteils des Eigenkapitals erfolgt ab dem 1. Januar 2013 nach ... 1 Satz 5 übersteigenden Anteils des Eigenkapitals erfolgt ab dem 1. Januar 2013 nach § 7 Absatz ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
Artikel 1 2. ARegVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... und Herstellungskosten nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Gasnetzentgeltverordnung. (6) Für die Bestimmung der ... nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung und § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Gasnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen, deren Erhalt ... Eigenkapitalzinssatz sind die nach § 7 Absatz 6 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 6 der Gasnetzentgeltverordnung im Basisjahr geltenden kalkulatorischen ... Fremdkapitalzinssatz sind die nach § 7 Absatz 7 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 7 der Gasnetzentgeltverordnung im Basisjahr geltenden Zinssätze anzusetzen.  ... nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Gasnetzentgeltverordnung. (10) Die Absätze 1 bis 9 ... 8 der Stromnetzentgeltverordnung in Verbindung mit § 6 Absatz 3 oder nach den §§ 6 bis 8 der Gasnetzentgeltverordnung in Verbindung mit § 6 Absatz 3. Grundlage für die ... sind nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Gasnetzentgeltverordnung zu ermitteln, wobei die Fremd- oder ... der Bilanzwerte nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 4 der Gasnetzentgeltverordnung und dem betriebsnotwendigen Vermögen nach ... Vermögen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr ... sind nach § 7 Absatz 2 Nummer 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 2 Nummer 4 der Gasnetzentgeltverordnung zu ermitteln. 5. Das übrige ... nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 5 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 5 der Gasnetzentgeltverordnung zum betriebsnotwendigen Vermögen ... Vermögen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr ... Fremdkapitals nach § 7 Absatz 1 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Satz 2 der Gasnetzentgeltverordnung zum betriebsnotwendigen Vermögen nach § 7 ... Vermögen nach § 7 Absatz 1 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr anzuwenden. 7. ... erfolgt nach § 7 Absatz 1 Satz 5 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Satz 5 der Gasnetzentgeltverordnung unter Berücksichtigung der Nummern 2 bis 6. ... Eigenkapitals erfolgt nach § 7 Absatz 3 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 3 der Gasnetzentgeltverordnung. 9. Für die Berechnung der kalkulatorischen ... nach § 7 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr sowie der ... im Basisjahr sowie der Zinssatz nach § 7 Absatz 7 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 7 der Gasnetzentgeltverordnung des Ausgangsniveaus im Basisjahr anzuwenden. 10. ... des Basisjahres nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Stromnetzentgeltverordnung oder § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Gasnetzentgeltverordnung." 31. In Anlage 3 Nummer 4 ...


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