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§ 27 - Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)

neugefasst durch B. v. 31.01.2003 BGBl. I S. 143; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408
Geltung ab 01.07.1976; FNA: 13-6-1 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§ 27 Ausnahmen



(1) Der Bundespersonalausschuss kann auf Antrag des Bundesministeriums des Innern für einzelne Fälle oder für Gruppen von Fällen Ausnahmen von folgenden Vorschriften dieser Verordnung zulassen:

1.
Höchstalter für die Einstellung:

§ 12 Abs. 1 Nr. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 3, § 17 Abs. 1 Nr. 2, § 19 Absatz 1 Nummer 2, § 23;

2.
Probezeit:

§ 10 Abs. 2, § 23;

3.
Überspringen von Ämtern bei Anstellung oder Beförderung:

§ 10 Abs. 6 Satz 2, § 11 Abs. 3;

4.
Beförderung während der Probezeit oder innerhalb eines Jahres nach der Anstellung oder der letzten Beförderung:

§ 11 Abs. 2 Satz 1 und 2;

5.
Mindestbewährungszeit für Beförderungen:

§ 11 Abs. 4 Satz 1 und 2;

6.
Anstellung während der Probezeit:

§ 10 Abs. 6 Satz 3.

(2) Wird einer Beamtin oder einem Beamten nach Zulassung einer Ausnahme von § 10 Abs. 6 Satz 2 bei der Anstellung ein Beförderungsamt verliehen, so gilt dies zugleich als Beförderung.



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Frühere Fassungen von § 27 BPolLV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.06.2009Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
vom 04.06.2009 BGBl. I S. 1237

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 27 BPolLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 BPolLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
V. v. 04.06.2009 BGBl. I S. 1237
Artikel 1 15. BPolLVÄndV
... des Innern." 11. In § 27 Absatz 1 Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 17 Abs. 1 Nr. 2," die Angabe ...