Zitierungen von § 17b BPolLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17b BPolLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 BPolLV Ausbildungsaufstieg (vom 01.10.2007)
... Der Masterstudiengang gliedert sich in zwei Studienabschnitte von jeweils einem Jahr. § 17b Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. (4) Die Laufbahnbefähigung für den ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
V. v. 04.06.2009 BGBl. I S. 1237
Artikel 1 15. BPolLVÄndV
... eingefügt: „§ 17a Vorbereitungsdienst, Lehrende § 17b Ausbildung, Prüfungen, Wiederholung von Prüfungsleistungen".  ... 17 Absatz 4 wird aufgehoben. 7. Nach § 17 werden folgende §§ 17a und 17b eingefügt: „§ 17a Vorbereitungsdienst, Lehrende (1) Der ... über die Berufung von Lehrenden an Hochschulen bleiben unberührt. § 17b Ausbildung, Prüfungen, Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Für den ... Der Masterstudiengang gliedert sich in zwei Studienabschnitte von jeweils einem Jahr. § 17b Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. (4) Die Laufbahnbefähigung für den ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed