Zitierungen von § 10 BPolLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BPolLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BPolLV Beförderung (vom 14.02.2009)
... erfolgen. Eine Beförderung während der Probezeit ist nicht zulässig; § 10 Abs. 7 Satz 7 bleibt unberührt. (3) Die Ämter des Polizeivollzugsdienstes ... werden bei der Anstellung nicht berücksichtigte Kinderbetreuungszeiten nach § 10 Abs. 7 angerechnet. (5) Dienstzeiten, die nach dieser Verordnung Voraussetzung ... Gutachten pflegebedürftigen sonstigen nahen Angehörigen im Sinne des § 10 Abs. 8. (7) Bei der Anrechnung von Dienstzeiten für eine Beförderung sind ...
§ 17b BPolLV Ausbildung, Prüfungen, Wiederholung von Prüfungsleistungen (vom 01.10.2007)
... ab. (3) Die Wiederholung von Prüfungsleistungen richtet sich nach § 10 der ...
§ 23 BPolLV Andere Bewerberinnen und Bewerber (vom 14.02.2009)
... § 22 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend anzuwenden. Die Dauer der Probezeit (§ 10 Abs. 2) erhöht sich um jeweils ein Jahr; sie beträgt mindestens drei ...
§ 27 BPolLV Ausnahmen (vom 18.06.2009)
... 1 Nr. 2, § 19 Absatz 1 Nummer 2, § 23; 2. Probezeit: § 10 Abs. 2, § 23; 3. Überspringen von Ämtern bei Anstellung oder ... 3. Überspringen von Ämtern bei Anstellung oder Beförderung: § 10 Abs. 6 Satz 2, § 11 Abs. 3; 4. Beförderung während der Probezeit oder ... 11 Abs. 4 Satz 1 und 2; 6. Anstellung während der Probezeit: § 10 Abs. 6 Satz 3. (2) Wird einer Beamtin oder einem Beamten nach Zulassung einer Ausnahme ... 3. (2) Wird einer Beamtin oder einem Beamten nach Zulassung einer Ausnahme von § 10 Abs. 6 Satz 2 bei der Anstellung ein Beförderungsamt verliehen, so gilt dies zugleich als ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
V. v. 04.06.2009 BGBl. I S. 1237
Artikel 1 15. BPolLVÄndV
... ab. (3) Die Wiederholung von Prüfungsleistungen richtet sich nach § 10 der Prüfungsordnung." 8. § 19 wird wie folgt ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
V. v. 20.11.2008 BGBl. I S. 2224
Artikel 1 14. BPolLVÄndV
... Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung". 2. In § 10 Abs. 8 wird das Wort „eingetragenen" gestrichen. 3. In § 13 Abs. 2 Nr. 3 ...


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