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Zitierungen von § 18 BPolLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BPolLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
V. v. 20.11.2008 BGBl. I S. 2224
Artikel 1 14. BPolLVÄndV
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 18 wie folgt gefasst: „§ 18 Zugang zu einer höheren Laufbahn bei Besitz ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 18 wie folgt gefasst: „§ 18 Zugang zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung". ... „im BGS" durch die Angabe „in der Bundespolizei" ersetzt. 4. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Zugang zu einer höheren Laufbahn bei ... ersetzt. 4. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Zugang zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung  ...
 
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