Zitierungen von § 21 BPolLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BPolLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
V. v. 20.11.2008 BGBl. I S. 2224
Artikel 1 14. BPolLVÄndV
... haben. Die Bewährungszeit beträgt sechs Monate." 5. Dem § 21 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „§ 122 Abs. 2 des ...


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