interne Verweise§ 2 KfSachvV Prüfungsausschuß ... ist vor dem Prüfungsausschuß abzulegen, in dessen Bereich der Bewerber nach § 1 dieser Verordnung ausgebildet worden ist. Auf Antrag des Bewerbers kann mit Zustimmung der ...
§ 4 KfSachvV Prüfungstermine ... Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann Bewerbern, die bereits ihre Ausbildung nach § 1 ableisten oder abgeleistet haben, die Anwesenheit bei dem mündlichen Teil der Prüfung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
V. v. 26.07.2013 BGBl. I S. 2803
Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 07.01.2011 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 6. FeVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes ... (BGBl. I S. 2085) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 Nummer 2 werden nach dem Wort „Fahrerlaubnis" die Wörter ... 2. Folgende Anlage 1 wird angefügt: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 3 Nummer 2) Anforderungen an amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer ... Befähigung von Fahrerlaubnisprüfern Bewerber im Sinne des § 1 Absatz 3 Nummer 2 müssen in den nachfolgend aufgeführten Sachgebieten unterwiesen ... Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr im Sinne des § 1 sein und anschließend die Qualitätssicherung und die regelmäßigen ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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