Artikel 10 - Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG)

G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2624, 1995 I S. 110; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 38 G. v. 22.09.2005 BGBl. I S. 2809
Geltung ab 01.12.1994; FNA: III-19-6-1 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
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Artikel 10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Änderungsvorschrift)

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Zitierungen von Artikel 10 EALG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 EALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EALG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 EALG Inkrafttreten
... 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft. Artikel 10 Nr. 10 und Artikel 12 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt ...


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