Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
- Berufsbezogene Rechtsvorschriften, Normen und technische Unterlagen,
- 7.
- Planen von Arbeitsabläufen, Ausführen von Geschäfts- und Verwaltungsvorgängen,
- 8.
- Riten und Gebräuche,
- 9.
- Handhabung und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 10.
- Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Durchführen warenkundlicher Arbeiten,
- 11.
- Bearbeiten von Bestattungsaufträgen,
- 12.
- Durchführen von Trauerfeiern und Bestattungen,
- 13.
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung,
- 14.
- Psychologische Maßnahmen,
- 15.
- Bestattungsvorsorge.