Eingangsformel - Drechsler-Ausbildungsverordnung (DrechslAusbV)

V. v. 07.12.1987 BGBl. I S. 2521
Geltung ab 01.08.1988; FNA: 7110-6-31 Handwerk im Allgemeinen

Eingangsformel



Auf Grund des § 25 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1) der zuletzt durch § 25 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft verordnet:



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