Anlage 2 (zu § 7 Abs. 3)
siehe BGBl. I 1998, S. 4064
interne Verweise§ 7 ImmoPrV Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung ... Prüfungsleistungen sind gesondert zu bewerten. Bei der Bewertung ist die in der Anlage 2 aufgeführte Punktebewertungsskala zugrunde zu legen. Die Gesamtnote der Prüfung ergibt ... ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Freistellung gemäß § 6 sind Ort und Datum der ...
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