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Anlage 1 - Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)

Artikel 1 V. v. 24.05.2004 BGBl. I S. 1011; zuletzt geändert durch Artikel 11 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 28.05.2004; FNA: 2125-40-92 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 1 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von Anlage 1 NemV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.10.2013Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 23.10.2013 BGBl. I S. 3889

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 NemV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 NemV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NemV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Artikel 2 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung
... 1, 2, 4 oder Nummer 5 oder Absatz 3 Satz 1" eingefügt. 5. § 7, Anlage 1 und Anlage 2 werden ...