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Änderung § 12 SeeFischG vom 30.12.2011

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§ 12 SeeFischG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.12.2011 geltenden Fassung
§ 12 SeeFischG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3069

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(Text neue Fassung)

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