Anordnung zur Übertragung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation (PTStiftErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.12.1997 BGBl. 1998 I S. 63
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 2030-11-47-43 Beamte
Eingangsformel
I.
II.

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) zuletzt geändert durch die Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772), wird angeordnet:

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I.



Das Recht zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Museumsstiftung Post und Telekommunikation bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) wird dem Kurator übertragen.

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II.



Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.



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