Artikel 1 bis 7 - Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften (SachenRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 bis 7 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 bis 7 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 1 bis 7 Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 bis 7 SachenRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 SachenRÄndG Übergangs- und Schlußbestimmungen
...  § 4 (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 6 und 7 am 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Die Artikel 6 und 7 treten am Tage nach der ... mit Ausnahme der Artikel 6 und 7 am 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Die Artikel 6 und 7 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie gelten auch für Ansprüche, die ...


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