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Zitierungen von Artikel 1 bis 7 Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 bis 7 SachenRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 8 SachenRÄndG Übergangs- und Schlußbestimmungen
... § 4 (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 6 und 7 am 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Die Artikel 6 und 7 treten am Tage nach der ... mit Ausnahme der Artikel 6 und 7 am 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Die Artikel 6 und 7 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie gelten auch für Ansprüche, die ...
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