Zitierungen von § 23 ZFdG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZFdG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 ZFdG Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle (vom 01.10.2019)
... dass gegen diese Personen Strafverfahren zu führen sind oder 3. die Daten nach § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 erhoben ...
§ 26 ZFdG Allgemeine Befugnisse (vom 01.10.2019)
... In diesen Fällen dürfen die Zollfahndungsämter Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ergreifen. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten ... Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. § 23 Absatz 2 bis 4 gilt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1037
Artikel 1 ZFdGuaÄndG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... technischer Mittel innerhalb von Wohnungen" eingefügt. c) Nach § 23 wird folgender Abschnitt eingefügt: „Abschnitt 3 Präventive ... Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. die Daten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 erhoben wurden." 5. In § 15 wird die Angabe „§ 4 Abs. ... gelten entsprechend." b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 2" durch die Angabe „§ 23 Abs. 2 bis 4" ersetzt. 18. Dem ... In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 2" durch die Angabe „§ 23 Abs. 2 bis 4" ersetzt. 18. Dem § 27 Abs. 1 werden folgende Sätze ...

Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 417
Artikel 6 BPolBGebGEG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 6 Nummer 3 wird die Angabe „ § 23 Abs. 1 Nr. 4 " durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4" ersetzt. 2. ... Absatz 6 Nummer 3 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Nr. 4" durch die Wörter „ § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 " ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz ... durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4" ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ... „In diesen Fällen dürfen die Zollfahndungsämter Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ergreifen. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. ... Gesamtschuldner. Die Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. § 23 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend." 4. § 32b Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed