Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 23f ZFdG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23f ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZFdG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23c ZFdG Durchführungsvorschriften (vom 01.09.2013)
... bestimmten Abgeordneten besteht, über die Durchführung der §§ 23a bis 23f sowie §§ 45 und 46 dieses Gesetzes; dabei ist insbesondere über Anlass, Umfang, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 5 TKGBDAG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben". b) Die Angabe zu § 23f wird wie folgt gefasst: „§ 23f (weggefallen)". c) Nach ... b) Die Angabe zu § 23f wird wie folgt gefasst: „§ 23f (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 41 wird folgende Angabe ... erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln." 4. § 23f wird aufgehoben. 5. In § 23g Absatz 6 werden die Wörter „und die ... 5. In § 23g Absatz 6 werden die Wörter „und die §§ 23d bis 23f " durch die Wörter „sowie die §§ 23d und 23e" ersetzt. 6. ...

Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1037
Artikel 1 ZFdGuaÄndG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... durch das Zollkriminalamt § 23e Verschwiegenheitspflicht § 23f Entschädigung für Leistungen § 23g Erhebung von ... „oder soll sie auf Dauer unterbleiben" gestrichen. 16. Nach § 23f wird folgender § 23g eingefügt: „§ 23g Erhebung von ... (6) § 23c Abs. 2 bis 8 und die §§ 23d bis 23f gelten entsprechend." 17. § 26 wird wie folgt geändert: a) ...

TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz (TKEntschNeuOG)
G. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 994
Artikel 3 TKEntschNeuOG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
...  23f des Zollfahndungsdienstgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3202), das zuletzt durch Artikel ... 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 23f Entschädigung für Leistungen Das Zollkriminalamt hat denjenigen, die ...