Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 1 StDÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StDÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StDÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 StDÜV Schnittstellen
... der elektronischen Übermittlung sind die hierfür aufgrund des § 1 Abs. 2 für den jeweiligen Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt bestimmten Schnittstellen ...
§ 4 StDÜV Prüfung der Programme (vom 01.01.2007)
... berechtigt, die Programme des Herstellers von der elektronischen Übermittlung nach § 1 technisch auszuschließen. Die Finanzbehörden sind nicht verpflichtet, die Programme zu ...
§ 5 StDÜV Haftung (vom 01.01.2007)
...  (2) Wer Programme nach Absatz 1 zur elektronischen Übermittlung im Auftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 2) einsetzt, haftet, soweit aufgrund unrichtiger oder unvollständiger ...
§ 6 StDÜV Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag (vom 01.01.2013)
... 6 der Abgabenordnung). (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 2) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung
V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3380
Artikel 1 StDÜVÄndV
...  (Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... Verfahren eingesetzt wird, welches den Datenübermittler authentifiziert und die in § 1 Abs. 3 Satz 1 bestimmten Anforderungen an die Gewährleistung der Authentizität und ... der Daten erfüllt. (2) Im Falle der Übermittlung im Auftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 2) hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht ...

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 17.11.2010 BGBl. I S. 1544
Artikel 8 StRVÄndV Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung
... 2009 (BGBl. I S. 31) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Diese Verordnung gilt für die ... Verfahren eingesetzt werden, welche den Datenübermittler authentifizieren und die in § 1 Absatz 3 Satz 1 bestimmten Anforderungen an die Gewährleistung der Authentizität und ...
Anzeige