Zitierungen von § 9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker/zur Systemelektronikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SystElektronAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SystElektronAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SystElektronAusbV Berufsfeldbreite Grundbildung, Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
... in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9 nachzuweisen. (2) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Systemelektroniker/zur Systemelektronikerin
V. v. 03.07.2003 BGBl. I S. 1143; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1455
§ 1 SystElektronErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen. (2) Die Gesellenprüfung nach § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker/zur Systemelektronikerin gilt ...


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