interne Verweise§ 3 AltfahrzeugV Rücknahmepflichten (vom 01.01.2021) ... vom Letzthalter zurückzunehmen. Satz 1 gilt im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a für den Bevollmächtigten mit der Maßgabe, dass alle Altfahrzeuge der Marke des ... sind. Die Hersteller von Fahrzeugen oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a die Bevollmächtigten müssen die in Satz 1 bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung ... einen anerkannten Demontagebetrieb, der vom Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a vom Bevollmächtigten zur Rücknahme bestimmt worden ist, unentgeltlich ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2451
Artikel 1 3. AltfahrzeugVÄndV Änderung der Altfahrzeug-Verordnung ... Sätze ersetzt: „Satz 1 gilt im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a für den Bevollmächtigten mit der Maßgabe, dass alle Altfahrzeuge der Marke des ... sind. Die Hersteller von Fahrzeugen oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a die Bevollmächtigten müssen die in Satz 1 bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung ... einen anerkannten Demontagebetrieb, der vom Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a vom Bevollmächtigten zur Rücknahme bestimmt worden ist, unentgeltlich ... dessen Bevollmächtigter" eingefügt. 8. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Bevollmächtigung Hersteller von ... 8. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Bevollmächtigung Hersteller von Fahrzeugen, die keine Niederlassung im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/280/v257704.htm