interne Verweise§ 40 WeinÜV Ordnungswidrigkeiten (vom 29.10.2022) ... eine Kopie nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise aufbewahrt, 15. entgegen § 22 Absatz 1 ein Begleitdokument nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt oder 16. ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt oder 16. entgegen § 22 Absatz 1a, 2 oder 4 Satz 1 eine Kopie nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig übersendet oder nicht, nicht richtig ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
V. v. 06.12.2010 BGBl. I S. 1828
Artikel 1 1. WeinÜVÄndV ... Abschnitt A Nummer 8 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009" ersetzt. 12. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden aa) in Nummer 1 die ...
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
Artikel 2 12. WeinRÄndV Änderung der Wein-Überwachungsverordnung ... Januar 2016 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 22 wird wie folgt geändert: a) Dem Wortlaut wird folgender Absatz 1 ... b) Nach Nummer 14 wird folgende Nummer 15 eingefügt: „15. entgegen § 22 Absatz 1 ein Begleitdokument nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt oder". ... Die bisherige Nummer 15 wird Nummer 16 und wie folgt gefasst: „16. entgegen § 22 Absatz 1a, 2 oder 4 Satz 1 eine Kopie nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig übersendet oder nicht, nicht richtig ...
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