Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 2 - Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG k.a.Abk.)

G. v. 08.07.1975 BGBl. I S. 1861; aufgehoben durch Artikel 36 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 15.09.1975; FNA: 302-4 Entlastung der Gerichte, Rechtspfleger
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Artikel 2 Übergangsvorschriften


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

1.
In Verfahren vor dem Bundesfinanzhof über Klagen nach § 37 der Finanzgerichtsordnung, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erhoben worden sind oder für die eine Klagefrist vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen hat, ist Artikel 1 Nr. 1 nicht anzuwenden. Das gleiche gilt für Verfahren über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Finanzgerichte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verkündet oder von Amts wegen an Stelle einer Verkündung zugestellt worden sind. In Verfahren, die bis zum 31. Dezember 1978 bei dem Bundesfinanzhof anhängig geworden sind, können sich die Beteiligten abweichend von Artikel 1 Nr. 1 auch durch Steuerbevollmächtigte vertreten lassen.

2.
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen Entscheidungen der Finanzgerichte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verkündet oder von Amts wegen an Stelle einer Verkündung zugestellt worden sind, richtet sich nach den bisher geltenden Vorschriften.

3.
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen Entscheidungen der Finanzgerichte, die in der Zeit vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zum 31. Dezember 2000 verkündet oder von Amts wegen an Stelle einer Verkündung zugestellt werden, richtet sich nach Artikel 1 Nr. 3 bis 5 dieses Gesetzes.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BFHEntlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFHEntlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 36 1. BMJBBG Auflösung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs
...  Artikel 1 Nr. 1 und 5 bis 8 und Artikel 2 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 8. Juli 1975 (BGBl. I S. 1861), das zuletzt ...


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