Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2231
Artikel 1 4. GAKGÄndG ... müssen in den Folgejahren nicht erneut begründet werden." 5. § 8 wird aufgehoben. 6. § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Im ...
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