Eingangsformel - Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz (WaffGHZAOWiV k.a.Abk.)

V. v. 01.06.1976 BGBl. I S. 1616; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970; 2003, 1957
Geltung ab 01.07.1976; FNA: 454-1-1-4 Recht der Ordnungswidrigkeiten

Eingangsformel



Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 80, 520), geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften vom 20. August 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2189), wird verordnet:



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