§ 3 - Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz (WaffGHZAOWiV k.a.Abk.)

V. v. 01.06.1976 BGBl. I S. 1616; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970; 2003, 1957
Geltung ab 01.07.1976; FNA: 454-1-1-4 Recht der Ordnungswidrigkeiten

§ 3



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.



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