§ 45a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 45a PAO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2386
Artikel 3 PartGGuaÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „§ 45a Berufshaftpflichtversicherung einer ... 1. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „§ 45a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter ... Schutz der Geschädigten sicherzustellen." 2. Der bisherige § 45a wird § 45b und dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Für ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... bei nichtpatentanwaltlicher Vorbefassung". g) Die Angabe zu § 45a wird wie folgt gefasst: „§ 45a (weggefallen)". h) Die ... g) Die Angabe zu § 45a wird wie folgt gefasst: „ § 45a (weggefallen) ". h) Die Angabe zu § 52a wird wie folgt gefasst: „§ ... das Wort „Sozien" durch das Wort „Mitgesellschafter" ersetzt. 26. § 45a wird aufgehoben. 27. § 45b wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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