§ 56 Satzung der Patentanwaltskammer
Die Organisation und Verwaltung der Patentanwaltskammer werden, soweit dieses Gesetz keine Vorschriften enthält, durch die Satzung geregelt.
Frühere Fassungen von § 56 PAO
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interne Verweise§ 82 PAO Aufgaben der Kammerversammlung (vom 01.08.2022) ... insbesondere, 1. die Berufsordnung (§ 52a Absatz 1) und die Satzung der Kammer ( § 56 ) zu beschließen; 2. die Geschäftsordnung der Kammer zu beschließen; ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... Satz 7" durch die Wörter „§ 47 Absatz 3 Satz 4" ersetzt. 21. § 56 Satz 2 wird aufgehoben. 22. In § 64 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Vertreter" ... 82 Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Satzung" die Wörter „der Kammer ( § 56 )" eingefügt. 32. § 82a wird wie folgt gefasst: „§ ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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