§ 75 - Patentanwaltsordnung (PAO)

G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 01.01.1967; FNA: 424-5-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 75 Aufgaben des Schriftführers


§ 75 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

1Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstands und der Kammerversammlung. 2Er führt den Schriftwechsel des Vorstands. 3Der Präsident kann Abweichendes bestimmen.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe G. v. 12. Mai 2017 BGBl. I S. 1121 m.W.v. 18. Mai 2017

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Frühere Fassungen von § 75 PAO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.05.2017Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1121

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 75 PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... In Absatz 4 werden die Wörter „Versammlung der" gestrichen. 39. In § 75 Satz 1 werden die Wörter „Versammlung der Kammer" durch das Wort ...
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
... 74 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse § 75 Aufgaben des Schriftführers § 76 Aufgaben des Schatzmeisters  ...


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