§ 123 Entscheidung
(1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils.
(2) Das Urteil lautet auf Freisprechung, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens.
- 1.
- wenn die Zulassung zur Patentanwaltschaft (§ 20) oder die Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft (§ 52h Absatz 1) erloschen ist;
- 2.
- wenn nach § 97b von einer berufsgerichtlichen Ahndung abzusehen ist.
Frühere Fassungen von § 123 PAO
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interne Verweise§ 125 PAO Berufung (vom 01.08.2022) ... kann nur schriftlich gerechtfertigt werden. (4) Die §§ 119, 122 und 123 sind auf das Berufungsverfahren sinngemäß anzuwenden; hierbei lässt § 119 die ...
§ 150 PAO Kostenpflicht des Verurteilten (vom 01.08.2022) ... Zwecke der Beweissicherung (§§ 130, 131) entstehen. Wird das Verfahren nach § 123 Abs. 3 Nr. 2 eingestellt, kann das Gericht dem Mitglied die in dem Verfahren entstandenen Kosten ganz oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... Staatsanwaltschaft oder das Mitglied der Patentanwaltskammer" ersetzt. 64. § 123 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ... b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die §§ 119, 122 und 123 sind auf das Berufungsverfahren sinngemäß anzuwenden; hierbei lässt § 119 die ... ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) § 123 Absatz 3 ist auf das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sinngemäß anzuwenden. In den ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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