Zitierungen von § 41b PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41b PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41a PAO Angestellte Patentanwälte und Syndikuspatentanwälte (vom 01.08.2022)
... zur Ausübung seiner Tätigkeit nach Satz 1 der Zulassung zur Patentanwaltschaft nach § 41b . (3) Eine patentanwaltliche Tätigkeit im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 liegt vor, ...
§ 41c PAO Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt (vom 01.08.2022)
... Tätigkeit nicht mehr den Anforderungen des § 41a Absatz 2 bis 5 entspricht. § 41b Absatz 2 gilt entsprechend. Entgegen Satz 2 ist die Zulassung nicht zu widerrufen, wenn die ... Arbeitsverhältnis fortbesteht. (3) Werden nach einer Zulassung nach § 41b weitere Arbeitsverhältnisse als Syndikuspatentanwalt aufgenommen oder tritt innerhalb bereits ... Änderung der Tätigkeit ein, ist auf Antrag die Zulassung nach Maßgabe des § 41b unter den dort genannten Voraussetzungen auf die weiteren Arbeitsverhältnisse oder die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 2 EuPAG Entscheidung über den Antrag
... Deutschen Patent- und Markenamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 13 bis 34 und 41b bis 41d Absatz 1, 4 und 5 der Patentanwaltsordnung von der Patentanwaltskammer zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... „schriftlicher Form" durch das Wort „Textform" ersetzt. 13. In § 41b Absatz 4 Nummer 2 werden die Wörter „die Bewerberin oder der Bewerber" durch die Wörter ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... ist keine patentanwaltliche Tätigkeit im Sinne des Absatzes 2 Satz 1." 21. In § 41b Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „öffentlich" durch das Wort „amtlich" ersetzt.  ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... die Wörter „nach diesem Gesetz" eingefügt. 14. § 41b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter ...
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
...  § 41a Angestellte Patentanwälte und Syndikuspatentanwälte § 41b Zulassung als Syndikuspatentanwalt § 41c Erlöschen und Änderung der ...


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