interne Verweise§ 48 PAO Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei (vom 01.08.2021) ... nicht für die Wahrnehmung ihrer Rechte in anderer Weise gesorgt hat. (3) § 46 Absatz 4 Satz 3 und § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Abwickler ...
§ 143 PAO Bestellung einer Vertretung (vom 01.08.2022) ... ist das Mitglied zu hören. Es kann eine Vertretung vorschlagen. (2) § 46 Absatz 2, Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 sowie § 47 sind entsprechend ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2386
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 46 und 47 werden wie folgt gefasst: „§ 46 Bestellung einer Vertretung ... a) Die Angaben zu den §§ 46 und 47 werden wie folgt gefasst: „ § 46 Bestellung einer Vertretung § 47 Befugnisse der Vertretung". b) ... Vertreter" durch die Wörter „eine Vertretung" ersetzt. 16. Die §§ 46 und 47 werden wie folgt gefasst: „§ 46 Bestellung einer Vertretung ... ersetzt. 16. Die §§ 46 und 47 werden wie folgt gefasst: „ § 46 Bestellung einer Vertretung (1) Der Patentanwalt muss für seine Vertretung ... 17. § 48 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „ § 46 Absatz 4 Satz 3 und § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und 3 gelten entsprechend." 18. ... Personen" ersetzt. 20. In § 52h Absatz 6 Satz 4 wird die Angabe „ § 46 Abs. 10 Satz 7" durch die Wörter „§ 47 Absatz 3 Satz 4" ersetzt. 21. ... ist der Patentanwalt zu hören. Er kann eine Vertretung vorschlagen. (2) § 46 Absatz 2, Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 sowie § 47 sind entsprechend anzuwenden." 38. In der Anlage werden in den ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung ... in Deutschland" ersetzt. 18. § 45a Absatz 3 wird aufgehoben. 19. § 46 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter ... Absatz 4 wird Absatz 3. 27. In § 52m Absatz 2 werden die Wörter „ § 46 sowie die §§ 49 bis 52 und" durch die Wörter „die §§ 46, 49 ... „§ 46 sowie die §§ 49 bis 52 und" durch die Wörter „die §§ 46 , 49 bis 52 und 52b sowie" ersetzt. 28. § 53 wird wie folgt gefasst: ...
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