interne Verweise§ 48 PAO Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei (vom 01.08.2021) ... ihrer Rechte in anderer Weise gesorgt hat. (3) § 46 Absatz 4 Satz 3 und § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Abwickler ist berechtigt, jedoch außer im Rahmen eines ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 46 und 47 werden wie folgt gefasst: „§ 46 Bestellung einer Vertretung ... werden wie folgt gefasst: „§ 46 Bestellung einer Vertretung § 47 Befugnisse der Vertretung". b) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: ... durch die Wörter „eine Vertretung" ersetzt. 16. Die §§ 46 und 47 werden wie folgt gefasst: „§ 46 Bestellung einer Vertretung (1) ... Grund ablehnen. (5) Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden. § 47 Befugnisse der Vertretung (1) Der Vertretung stehen die patentanwaltlichen Befugnisse ... § 48 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 46 Absatz 4 Satz 3 und § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und 3 gelten entsprechend." 18. § 51 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 6 Satz 4 wird die Angabe „§ 46 Abs. 10 Satz 7" durch die Wörter „ § 47 Absatz 3 Satz 4" ersetzt. 21. § 56 Satz 2 wird aufgehoben. 22. In § 64 ... Vertretung vorschlagen. (2) § 46 Absatz 2, Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 sowie § 47 sind entsprechend anzuwenden." 38. In der Anlage werden in den Nummern 1120, 1121, ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... Die §§ 39 bis 40, § 41 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47 , 49 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 50 bis 52a gelten für ... die festgesetzte Vergütung des Abwicklers haften die Gesellschafter als Gesamtschuldner. § 47 Absatz 3 Satz 4 bleibt unberührt. § 52i Gesellschafter- und Kapitalstruktur von ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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