interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 16 EuPAG Rechte und Pflichten (vom 01.08.2022) ... gelten nur die §§ 39, 39a Absatz 1 bis 5, §§ 39b, 39c, 41, 45b und 51 . § 18 Absatz 2 bleibt unberührt. Die Vorschriften der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... Vertretung § 47 Befugnisse der Vertretung". b) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Mitgliederakten". c) Die ... b) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Mitgliederakten". c) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: ... 3 und § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und 3 gelten entsprechend." 18. § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Mitgliederakten (1) Die ... 3 gelten entsprechend." 18. § 51 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Mitgliederakten (1) Die Patentanwaltskammer führt zur Erfüllung ihrer ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... ohne Haftungsbeschränkung" ersetzt. 28. In § 51 Absatz 5 wird das Wort „Patentanwaltsgesellschaft" durch das Wort ... 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47, 49 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 50 bis 52a gelten für Berufsausübungsgesellschaften sinngemäß. (2) ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung ... Absatz 5 der Zivilprozessordnung bezeichneten Gericht geltend zu machen." 22. In § 51 Absatz 3 werden die Wörter „Abschriften einzelner Schriftstücke" durch die Wörter ... 27. In § 52m Absatz 2 werden die Wörter „§ 46 sowie die §§ 49 bis 52 und" durch die Wörter „die §§ 46, 49 bis 52 und 52b sowie" ... 46 sowie die §§ 49 bis 52 und" durch die Wörter „die §§ 46, 49 bis 52 und 52b sowie" ersetzt. 28. § 53 wird wie folgt gefasst: ...
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