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Zitierungen von § 52 PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52e PAO Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (vom 01.08.2022)
... 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47, 49 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 50 bis 52a gelten für Berufsausübungsgesellschaften sinngemäß. (2) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47, 49 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 50 bis 52a gelten für Berufsausübungsgesellschaften sinngemäß. (2) ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... durch die Wörter „Kopien einzelner Dokumente" ersetzt. 23. § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern ... Dokumente" ersetzt. 23. § 52 wird wie folgt gefasst: „ § 52 Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Patentanwaltschaft Der ... 27. In § 52m Absatz 2 werden die Wörter „§ 46 sowie die §§ 49 bis 52 und" durch die Wörter „die §§ 46, 49 bis 52 und 52b sowie" ... die §§ 49 bis 52 und" durch die Wörter „die §§ 46, 49 bis 52 und 52b sowie" ersetzt. 28. § 53 wird wie folgt gefasst:  ...
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
... Verletzung der besonderen Pflichten § 51 Einsicht in die Personalakten § 52 Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Patentanwaltschaft § 52a ...
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