interne Verweise§ 52f PAO Zulassung (vom 01.08.2022) ... und Aufsichtsorgane die Voraussetzungen der §§ 52b, 52c, des § 52d Absatz 5 , der §§ 52i und 52j erfüllen, 2. die Berufsausübungsgesellschaft ...
§ 52j PAO Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane (vom 01.08.2022) ... Berufsausübungsgesellschaft, die keine Gesellschafter sind, gelten die Berufspflichten nach § 52d Absatz 1 bis 3 entsprechend. Die §§ 70 und 70a, die Vorschriften des Sechsten und Siebenten ...
§ 52p PAO Bürogemeinschaft (vom 01.08.2022) ... zu treffen, die die Einhaltung ihrer Berufspflichten gewährleisten. (4) § 52d Absatz 1, 2, 4 und 5 gilt für die Gesellschafter der Bürogemeinschaft nach Absatz 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... „§ 52a Satzungskompetenz". i) Die Angaben zu den §§ 52b bis 52m werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zweiter Abschnitt ... § 52c Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe § 52d Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit § 52e Berufspflichten der ... § 3. Daneben kann die Ausübung des jeweiligen nichtpatentanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 52d bis 52p gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ... die der Ausübung des Patentanwaltsberufs dienen. § 52d Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (1) Gesellschafter, die Angehörige ... und Aufsichtsorgane die Voraussetzungen der §§ 52b, 52c, des § 52d Absatz 5 , der §§ 52i und 52j erfüllen, 2. die Berufsausübungsgesellschaft ... 1. die Voraussetzungen der §§ 52b, 52c Absatz 1, des § 52d Absatz 5 , der §§ 52i, 52j, 52m oder des § 52n nicht mehr erfüllt, es sei denn, dass sie ... Berufsausübungsgesellschaft, die keine Gesellschafter sind, gelten die Berufspflichten nach § 52d Absatz 1 bis 3 entsprechend. Die §§ 70 und 70a, die Vorschriften des Sechsten und Siebenten Teils sowie ... zu treffen, die die Einhaltung ihrer Berufspflichten gewährleisten. (4) § 52d Absatz 1, 2, 4 und 5 gilt für die Gesellschafter der Bürogemeinschaft nach Absatz 2 entsprechend." ... 1, dem ein Tätigwerden bei einer entsprechenden Anwendung des Absatzes 2 in Verbindung mit § 52d Absatz 3 untersagt wäre. Ein Tätigkeitsverbot nach Satz 1 bleibt bestehen, wenn der ... (2) Für Berufsausübungsgesellschaften nach Absatz 1 gelten § 52c Absatz 2, die §§ 52d , 52e, 52f, 52g, 52h und 52i Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 52j, 52l, 52m und 52n ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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