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Zitierungen von § 52j PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52j PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52c PAO Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... Ausübung des jeweiligen nichtpatentanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 52d bis 52p gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ...
§ 52f PAO Zulassung (vom 01.08.2022)
... die Voraussetzungen der §§ 52b, 52c, des § 52d Absatz 5, der §§ 52i und 52j erfüllen, 2. die Berufsausübungsgesellschaft sich nicht in ...
§ 52h PAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (vom 01.08.2022)
... Voraussetzungen der §§ 52b, 52c Absatz 1, des § 52d Absatz 5, der §§ 52i, 52j , 52m oder des § 52n nicht mehr erfüllt, es sei denn, dass sie innerhalb einer von der ...
§ 53 PAO Bildung und Zusammensetzung der Patentanwaltskammer (vom 01.08.2022)
... oder Aufsichtsorgans eine bestandskräftige Entscheidung im Sinne des § 52j Absatz 5 Satz 3 ergangen ist oder c) die Geschäftsführungstätigkeit für die ...
§ 158 PAO Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf (vom 16.03.2023)
... Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 sowie der §§ 19 und 24, der Dritte Teil mit Ausnahme des § 52j Absatz 3 , der Vierte Teil, der Dritte Abschnitt des Fünften Teils, der Sechste, der Siebente, der ...
§ 159 PAO Ausländische Berufsausübungsgesellschaften (vom 16.03.2023)
... § 52c Absatz 2, die §§ 52d, 52e, 52f, 52g, 52h und 52i Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 52j , 52l, 52m und 52n entsprechend. § 52j ist dabei mit der Maßgabe anzuwenden, ... 52h und 52i Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 52j, 52l, 52m und 52n entsprechend. § 52j ist dabei mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Geschäftsleitung der deutschen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 21 EuPAG Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung (vom 16.03.2023)
... der §§ 5 bis 13, 18 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4, der §§ 19 und 24 sowie des § 52j Absatz 3 der Zweite bis Vierte Teil, der Dritte Abschnitt des Fünften Teils sowie der Sechste bis ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2386
Artikel 3 PartGGuaÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... Berufsausübungsgemeinschaften gilt Satz 1 entsprechend." 3. In § 52j Absatz 1 werden die Wörter „§ 45 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7" durch die ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... „§ 52a Satzungskompetenz". i) Die Angaben zu den §§ 52b bis 52m werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zweiter Abschnitt ... 52i Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften § 52j Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane § 52k Recht zur Beratung und ... kann die Ausübung des jeweiligen nichtpatentanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 52d bis 52p gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ... die Voraussetzungen der §§ 52b, 52c, des § 52d Absatz 5, der §§ 52i und 52j erfüllen, 2. die Berufsausübungsgesellschaft sich nicht in ... Voraussetzungen der §§ 52b, 52c Absatz 1, des § 52d Absatz 5, der §§ 52i, 52j , 52m oder des § 52n nicht mehr erfüllt, es sei denn, dass sie innerhalb einer von der ... nur stimmberechtigte Gesellschafter bevollmächtigen. § 52j Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane (1) Nur Patentanwälte oder ... oder Aufsichtsorgans eine bestandskräftige Entscheidung im Sinne des § 52j Absatz 5 Satz 3 ergangen ist oder c) die Geschäftsführungstätigkeit für die ... § 52c Absatz 2, die §§ 52d, 52e, 52f, 52g, 52h und 52i Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 52j , 52l, 52m und 52n entsprechend. § 52j ist dabei mit der Maßgabe anzuwenden, dass der ... 52f, 52g, 52h und 52i Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 52j, 52l, 52m und 52n entsprechend. § 52j ist dabei mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Geschäftsleitung der deutschen ...

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 8 RDAufStG Änderung der Patentanwaltsordnung
... die Wörter „Dritte und" durch die Wörter „Dritte Teil mit Ausnahme des § 52j Absatz 3 , der" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 17" durch die ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... „die Pflichten bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt" eingefügt. 26. § 52j wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Der ...
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
...  § 52h Erlöschen der Zulassung § 52i Kanzlei § 52j Berufshaftpflichtversicherung § 52k Firma § 52l Vertretung vor ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 212 10. ZustAnpV Änderung der Patentanwaltsordnung
... 12 Absatz 1 und 3 Satz 2, § 29 Absatz 5, § 45 Absatz 8, § 45a Absatz 3, § 52j Absatz 3, § 56 Satz 2, § 69 Absatz 2 Nummer 7, § 74 Absatz 1 und 2 Satz 1, den ...