Zitierungen von § 95 PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95 PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70 PAO Rügerecht des Vorstands (vom 01.08.2022)
... Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 95 Absatz 2 und 4 , § 102 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 97b, 102a und 102b gelten entsprechend. ... Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn in den Fällen des § 95 Absatz 3 die Bedeutung der Pflichtverletzung gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines ... Antrag auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich scheint. § 95 Absatz 5 , die §§ 95b und 103 Absatz 2 sowie die §§ 103a bis 103c sind entsprechend ...
§ 97a PAO Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme (vom 01.08.2022)
... das Landgericht den Rügebescheid aufgehoben (§ 70a), weil es eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 nicht festgestellt hat, so kann ein berufsgerichtliches Verfahren wegen desselben Verhaltens nur ... die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt ist, weil eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 nicht festzustellen ...
§ 108 PAO Antrag des Patentanwalts auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens (vom 01.08.2022)
... Entscheidung beantragen, wenn in den Gründen 1. eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 festgestellt, das berufsgerichtliche Verfahren aber nicht eingeleitet wird, oder 2. ... aber nicht eingeleitet wird, oder 2. offengelassen wird, ob eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 vorliegt. Der Antrag ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der ... Das Oberlandesgericht entscheidet durch Beschluß, ob eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 des Mitglieds der Patentanwaltskammer festzustellen ist. Der Beschluß ist mit ... der Staatsanwaltschaft. (4) Erachtet das Oberlandesgericht eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 nicht für gegeben, so kann nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wegen desselben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... von" durch das Wort „Verlust" ersetzt. k) Nach der Angabe zu § 95 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 95a Leitungspersonen ... a) Absatz 1 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „ § 95 Absatz 2 und 4 , § 102 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 97b, 102a und 102b gelten entsprechend. Für ... Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn in den Fällen des § 95 Absatz 3 die Bedeutung der Pflichtverletzung gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines ... und ein Antrag auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich scheint. § 95 Absatz 5 , die §§ 95b und 103 Absatz 2 sowie die §§ 103a bis 103c sind entsprechend ... durch die Wörter „Deutschen Patent- und Markenamts" ersetzt. 46. § 95 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach dem Wort ... dieser angehört, können nebeneinander verhängt werden." 47. Nach § 95 werden die folgenden §§ 95a und 95b eingefügt: „§ 95a ... das Landgericht den Rügebescheid aufgehoben (§ 70a), weil es eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 nicht festgestellt hat, so kann ein berufsgerichtliches Verfahren wegen desselben Verhaltens nur ... die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt ist, weil eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 nicht festzustellen ist. § 97b Anderweitige Ahndung Von einer ... Entscheidung beantragen, wenn in den Gründen 1. eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 festgestellt, das berufsgerichtliche Verfahren aber nicht eingeleitet wird, oder 2. ... nicht eingeleitet wird, oder 2. offengelassen wird, ob eine Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 vorliegt." c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 ... Pflichtverletzung des Patentanwalts" durch die Wörter „Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3 des Mitglieds der Patentanwaltskammer" ersetzt. bb) In Satz 4 werden die ... „schuldhafte Pflichtverletzung" durch die Wörter „Pflichtverletzung nach § 95 Absatz 1 bis 3" ersetzt. 59. In § 115 Satz 1, § 116 Absatz 2 und § 118 Satz ...

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 4 ViVaJuRG Änderung der Patentanwaltsordnung
... virtuellen Kammerversammlung nicht anzuwenden." 17. Dem § 95 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Gleiches gilt, wenn ein Patentanwalt im Fall ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
...  Sechster Teil Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen § 95 Ahndung einer Pflichtverletzung § 96 Berufsgerichtliche Maßnahmen  ...


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