interne Verweise§ 70 PAO Rügerecht des Vorstands (vom 01.08.2022) ... § 95 Absatz 2 und 4, § 102 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 97b, 102a und 102b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... „Erster Unterabschnitt Allgemeine Verfahrensregeln". n) Die Angabe zu § 102a wird wie folgt gefasst: „§ 102a Verhältnis des berufsgerichtlichen ... n) Die Angabe zu § 102a wird wie folgt gefasst: „ § 102a Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen ... „§ 95 Absatz 2 und 4, § 102 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 97b, 102a und 102b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt § 97 Absatz 1 ... durch die Wörter „Straf- oder Bußgeldverfahren" ersetzt. 54. § 102a wird wie folgt gefasst: „§ 102a Verhältnis des berufsgerichtlichen ... ersetzt. 54. § 102a wird wie folgt gefasst: „ § 102a Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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