interne Verweise§ 70 PAO Rügerecht des Vorstands (vom 01.08.2022) ... Verfahrens nicht erforderlich scheint. § 95 Absatz 5, die §§ 95b und 103 Absatz 2 sowie die §§ 103a bis 103c sind entsprechend ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... Verfahren nach anderen Berufsgesetzen". o) Die Angaben zu den §§ 103 und 103a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zweiter Unterabschnitt ... Unterabschnitt Berufsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften § 103 Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften ... Verfahrens nicht erforderlich scheint. § 95 Absatz 5, die §§ 95b und 103 Absatz 2 sowie die §§ 103a bis 103c sind entsprechend anzuwenden." 37. § 70a ... zugelassene Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden. Die §§ 95b und 103 Absatz 2 sowie die §§ 103a bis 103c sind entsprechend anzuwenden. (8) § 98 ... Berufsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften § 103 Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften ... 2 und § 56 der Strafprozessordnung gelten entsprechend." 56. Die bisherigen §§ 103 und 103a werden aufgehoben. 57. § 107 wird wie folgt geändert: a) ... durch die Wörter „des Mitglieds der Patentanwaltskammer" und die Angabe „ § 103 Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 97a Absatz 2 Satz 2" ersetzt. 85. ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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