interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... nach anderen Berufsgesetzen". o) Die Angaben zu den §§ 103 und 103a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Zweiter Unterabschnitt ... Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften § 103a Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften § 103b Besonderer Vertreter ... nicht erforderlich scheint. § 95 Absatz 5, die §§ 95b und 103 Absatz 2 sowie die §§ 103a bis 103c sind entsprechend anzuwenden." 37. § 70a wird wie folgt ... § 70a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „ § 103a " durch die Angabe „§ 97b" ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 2 wird die ... entsprechend anzuwenden. Die §§ 95b und 103 Absatz 2 sowie die §§ 103a bis 103c sind entsprechend anzuwenden. (8) § 98 Absatz 2 gilt ... Maßnahme gegen die Leitungsperson nicht erforderlich erscheinen. § 103a Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften (1) Die ... Strafprozessordnung gelten entsprechend." 56. Die bisherigen §§ 103 und 103a werden aufgehoben. 57. § 107 wird wie folgt geändert: a) In ... (§ 52h Absatz 1) erloschen ist;". b) In Nummer 2 wird die Angabe „ § 103a " durch die Angabe „§ 97b" ersetzt. 65. § 125 wird wie folgt ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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