interne Verweise§ 21 PAO Rücknahme und Widerruf der Zulassung (vom 01.08.2021) ... Vollziehung der Verfügung an, sind § 137 Absatz 2, 4 und 5, § 138 Absatz 2 und § 143 entsprechend anzuwenden. Im Fall des Absatzes 2 Nummer 10 ist die Anordnung in der Regel ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... Prüfung der Berufsordnung und der Satzung der Kammer". e) In der Angabe zu § 143 werden die Wörter „eines Vertreters" durch die Wörter „einer ... über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bekannt ist." 37. § 143 wird wie folgt gefasst: „§ 143 Bestellung einer Vertretung (1) ... Schweiz bekannt ist." 37. § 143 wird wie folgt gefasst: „ § 143 Bestellung einer Vertretung (1) Für einen Patentanwalt, gegen den ein Berufs- ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Artikel 1 PABRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... der Verfügung an, sind § 137 Absatz 2, 4 und 5, § 138 Absatz 2 und § 143 entsprechend anzuwenden. Im Fall des Absatzes 2 Nummer 10 ist die Anordnung in der Regel zu ... und 2" werden durch die Wörter „ist Absatz 1" ersetzt. 43. § 143 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... die sofortige Vollziehung an, sind § 137 Absatz 2, 4 und 5, § 138 Absatz 2 und § 143 entsprechend anzuwenden. Wird die Zulassung widerrufen, weil die Berufsausübungsgesellschaft ... das Wort „Patentanwalts" durch das Wort „Mitglieds" ersetzt. 78. § 143 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „einen ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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