Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Artikel 1 PABRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... die Patentanwaltskammer nach den Bestimmungen der Patentanwaltsordnung. § 158 Patentsachbearbeiter (1) Abweichend von den Vorschriften des § 10 Absatz 2 ... Tätigkeit bei einem Patentanwalt Auf Bewerber, die die Voraussetzungen des § 158 Absatz 1 oder 2 erfüllen, ist die Vorschrift des § 5 Absatz 2 über die ...
Artikel 2 PABRMoG Folgeänderungen ... 1 werden die Wörter „den §§ 171 und 172" durch die Angabe „§ 158 " ersetzt und nach dem Wort „beizufügen" das Komma und die Wörter ... werden die Wörter „dem § 171 oder § 172" durch die Angabe „§ 158 " ersetzt. cc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 172 Abs. 2" durch die ... cc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 172 Abs. 2" durch die Angabe „§ 158 Absatz 2" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 172 Abs. 4" ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 172 Abs. 4" durch die Angabe „§ 158 Absatz 4" ersetzt. 3. In § 43a Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter ... 2 werden die Wörter „den §§ 171 und 172" durch die Angabe „§ 158 " ersetzt. 4. Der Fünfte Teil wird aufgehoben. (4) Artikel 14 des ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... § 157 Ausländische Patentanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung § 158 Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf ... Berufen nach Absatz 2 Satz 2 auf das Gebiet des Rechts des Herkunftsstaats. § 158 Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf ... 88. Der bisherige Zehnte Teil wird der Elfte Teil. 89. Die bisherigen §§ 157 bis 159 werden aufgehoben. 90. Die folgenden §§ 161 und 162 werden ...
Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Zitate in aufgehobenen TitelnPatentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO)
neugefasst durch B. v. 08.12.1977 BGBl. I S. 2491; aufgehoben durch § 80 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437
§ 40 PatAnwAPO Erleichterte Zulassung zur Prüfung (vom 01.09.2009) ... In den Fällen einer erleichterten Zulassung zur Prüfung nach § 158 der Patentanwaltsordnung sind dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung die in § 2 Abs. 2 Nr. ... Antrag sind ferner Zeugnisse und sonstige Unterlagen über Dauer und Umfang der nach § 158 der Patentanwaltsordnung erforderlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit vorzulegen. Im ... erforderlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit vorzulegen. Im Falle des § 158 Absatz 2 müssen an Stelle der Vorlage der in § 2 Abs. 2 Nr. 4 genannten Zeugnisse ... (2) Mit dem Antrag auf erleichterte Zulassung zur Prüfung ist in den Fällen des § 158 Absatz 4 der Patentanwaltsordnung gleichzeitig zu beantragen, ein Studium oder eine ...
§ 43a PatAnwAPO Unterhaltsbeihilfe (vom 01.09.2009) ... Unterhaltsbeihilfe als Darlehen gewährt. Dies gilt nicht für Bewerber, die nach § 158 der Patentanwaltsordnung zur Prüfung zugelassen sind. (2) Ein Anspruch auf ...
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